Muss eine volljährige, verlässliche und in der jeweiligen Sportart erfahrene Person sein. Sie muss in der Lage sein, die physischen und mentalen Bedürfnisse unserer SportlerInnen zu erkennen und darauf im Training Rücksicht zu nehmen. Sie verpflichten sich unsere SportlerInnen mit Respekt zu behandeln und auf ihre Würde zu achten.
Bei mehreren TrainerInnen in einer Sportgruppe, nominiert der Vorstand einen für das Training verantwortliche Person. Diese TrainerIn ist AnsprechpartnerIn für den Vorstand und wird im weiteren als TrainerIn benannt.
Sollte die TrainerIn eine oder mehrere Trainingseinheiten nicht abhalten können, muss sie/er eine ErsatztrainerIn für diesen Zeitraum bestellen. Für diesen Zeitraum zählt die ErsatztrainerIn als TrainerIn, diese TraineIn hat sich aber an den vorgegeben Trainingsplan zu halten.
Die Gestaltung und Durchführung des Trainings, im Rahmen des Trainingsplans, obliegt einzig in ihrer/seiner Verantwortung. Die ihr/ihm zur Seite gestellten BetreuerInnen haben sich, ohne Ausnahme, an ihren/seinen Anweisungen zu halten. Bei Wettbewerben obliegt ihr/ihm die Entscheidung ob und in welchen Disziplinen eine SportlerIn teilnimmt. Bei Wünschen oder Problemen kann sie/er sich jederzeit an ein Vorstandsmitglied oder die vom Verein bestimmte Vertrauensperson wenden. Aus disziplinarischen oder anderen berechtigten Gründen, kann sie/er einzelne SportlerInnen die Teilnahme an einzelnen Trainingseinheiten verweigern (z.B. Hygiene Vorschriften beim Schwimmen). Ein dauerhafter Ausschluss einer SportlerIn vom Training darf nur vom Vorstand vorgenommen werden.
Die TrainerIn verpflichtet sich eine Anwesenheitsliste zu führen und diese, in regelmäßigen Abstand, dem Vorstand zu übergeben.
Die TrainerIn muss kein Vereinsmitglied sein.